Der Zweck von Schutzgebieten besteht darin:
Nach der Art der zu schützenden Werte werden die Schutzgebiete klassifiziert in Naturschutzgebiete (geologische, geomorphologische, hydrographisch, pedologische (bodenkundliche), botanische, zoologische, botanisch-zoologische, genetische, telmologische (moorkundliche), thalassologische), Kulturschutzgebiete (archäologische, historische, ethnokulturelle, urbane, architektonische) und in komplexe Landschaftsschutzgebiete.
Nach der ausweisenden Körperschaft und der Organisation unterscheidet man: staatliche Schutzgebiete, kommunale Schutzgebiete, Schutzgebiete, die sich in staatlichen Parks oder Biosphärenreservaten befinden.
In den Schutzgebieten sind Tätigkeiten verboten, die den zu schützenden Komplexen oder Objekten schaden könnten. Die gesetzlich festgelegte Regulierung der Tätigkeiten ist identisch für staatliche und kommunale Schutzgebiete, einschließlich der in staatlichen Parks und Biosphärenreservaten.