BDAR

Objekte des Naturerbes – gesonderte oder Gruppen von Objekten des Naturerbes, landschaftliche Komponenten, denen aufgrund ihres Wertes nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Schutzstatus mit eingeschränkter Nutzung verliehen werden muss. Die wertvollsten Objekte des Naturerbes werden als Naturdenkmäler ausgewiesen. Die Objekte des Naturerbes werden unterteilt in: geologische, geomorphologische, hydrogeologische, hydrographische, botanische und zoologische.