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Das Biosphärenreservat Zuvintas

54.457, 23.641
How to get?
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Data

Year of establishment

2002 year

Area

18573 he.

Regionalparkgruppe


Tel.
E-Mail
https://dzukijossuvalkijosstd.lrv.lt/lt/zbr/

Zweck der Gründung

Das Biosphärenreservat Zuvintas wurde am 19. November 2002 per Regierungsbeschluss ausgewiesen, und zwar auf der Grundlage der bereits bestehenden NSG (Reservat Zuvintas, botanisch-zoologisches NSG Zaltytis, botanisch-zoologische NSG Amalvas), mit der Absicht, internationale Monitoring-Programme zum Zustand der Biosphäre zu implementieren und um wissenschaftliche Untersuchungen zum Naturschutz in natürlichen und wirtschaftlich genutzten Territorien durchzuführen. Das Reservat Zuvintas wurde in die Liste der gemäß Übereinkunft von Ramsar geschützten Feuchtgebiete aufgenommen. Zudem wird es als Natura 2000 Territorium geführt. Es ist ein für Vögel wichtiges Territorium.

Besonderer Wert

Das Reservat Zuvintas war das erste Naturschutzgebiet in Litauen. Es ist derzeit das erste und einzige Biosphärenreservat in Litauen. Es wurde in die Liste des UNESCO Programms „Mensch und Biosphäre“ aufgenommen.

Das Moor und der See Zuvintas sind ein einzigartiges Feuchtgebiet in Litauen. Hier ist das Königreich von Natur und wilden Vögeln. Der seichte See ist von Schilfinseln übersät. Zuvintas ist einer der wichtigsten Orte für seltene Vogelarten, andere Tiere, für Pflanzen und Pilze, die hier ihre Heimat gefunden haben. Hinzu kommen tausende von Zugvögeln. Hier lebt immer noch der Seggenrohrsänger, einer der seltensten Vögel in Europa. Litauen gehört zu den vier Ländern, wo dieser global vom Aussterben bedrohte Vogel noch brütet. Der Bukta-Wald ist ein Musterbeispiel für einen Mischwald mit Hainbuchen in der mittellitauischen Ebene.

Landschaft

Der größte Schatz, und zugleich dessen Symbol, des Biosphärenreservats, ist der See Zuvintas, der schon lange als wichtigster Lebensraum für Vögel in Südlitauen unter Schutz steht. Der See ist eutroph, sehr seicht (mittlere Tiefe nur 0,6 m) und von Mooren umgeben. Im Westen des Moores schließt sich der Bukta-Wald an, ein Laubmischwald mit Hainbuchen.

Biologische Vielfalt

Von der Europäischen Union geschützte Lebensraumtypen (Bezeichnung und EU-Code): 7110 Lebendes Hochmoor, 7120 Degradierte, noch renaturierungsfähige Hochmoore, 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore, 3160 Dystrophe Seen und Teiche, 6210 Kalktrockenrasen, 6270 Artenreiche mesophile Weiden, 6450 Auwiesen, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen, 7160 Mineralreiche Quellen und Niedermoorquellen, 7230 Kalkflachmoore, 9050 Krautreiche Fichtenwälder, 9080 Laubholz-Bruchwälder, 9160 Hainbuchenwälder, 91D0 Moorwälder, 91E0 Weichholzaue mit Schwarzerle, 9010 Westliche Taiga, 9020 Hemiboreale Laubwälder.

Die Gesamtzahl der Pflanzenarten liegt bei 987, davon sind 2 von der EU geschützt und 30 in die Rote Liste von Litauen aufgenommen. Die Gesamtzahl der Tierarten beträgt 2515. 45 Säugetiere, von denen 3 von der EU geschützt sind und 6 in die Rote Liste von Litauen aufgenommen wurden. 234 Vogelarten, von denen 42 von der EU geschützt sind und 58 in die Rote Liste von Litauen aufgenommen wurden. 23 Fischarten, von denen 1 von der EU geschützt ist. 15 Amphibien- und Reptilienarten, von denen 2 von der EU geschützt sind und 2 in die Rote Liste von Litauen aufgenommen wurden. 2020 Wirbellose-Arten, von denen 4 von der EU geschützt sind und 21 in die Rote Liste von Litauen aufgenommen wurden. 292 Fischarten, davon sind 6 in der Roten Liste von Litauen.

Naturschutzgebiete, Totalreservate

Zum Schutz von Natur- und Kulturerbe gibt es im Biosphärenreservat Zuvintas 3 Reservate und 6 Schutzgebiete (1 botanisches, 5 botanisch-zoologische).

In den Totalreservaten im Biosphärenreservat steht unter Schutz: Buktbale – eine beispielhafte Laubwald-Pflanzengesellschaft, FFH-Lebensraumtypen Laubholz-Bruchwälder, Hainbuchenwälder, Auenwälder und geschützte Arten (Lanzettblättriger Froschlöffel, Raue Wald-Trespe, Wald-Hornkraut, Sumpfquendel, Grüne Waldhyazinthe, Weißrückenspecht, Kranich) und deren Lebensräume; Liuliskyne – feuchte Laubwälder, FFH-Lebensraumtypen Hainbuchenwälder, Laubholz-Bruchwälder, Auenwälder und geschützte Arten (Wald-Klette, Grüne Waldhyazinthe, Weißrückenspecht, Kranich) und deren Lebensräume; Zuvintas – der größte Moorkomplex in Litauen mit See, wichtiger Brutplatz und Rastplatz während des Vogelzugs.

Im botanischen NSG Liepakojai steht der FFH-Lebensraumtyp Kalkflachmoore unter Schutz mit geschützten Arten (Sumpf-Glanzkraut, Strohgelbes Knabenkraut, Seggenrohrsänger) und deren Lebensräumen und Nistplätzen.

In den botanisch-zoologischen NSG steht unter Schutz: Amalvas – ein Teil des Moores Amalvas mit dem namensgebenden See, die biologische Vielfalt und die typische Landschaft sowie geschützte Arten (Tüpfelsumpfhuhn, Birkhuhn, Blaukehlchen, Rohrdommel, Kleines Sumpfhuhn) und deren Nistplätze, Rastplätze von Zugvögeln, in Renaturierung befindlicher FFH-Lebensraumtyp Degradiertes Hochmoor; Kiaulycia – die Vögel der Moore und Wiesen, Seggenried, die FFH-Lebensraumtypen Pfeifengraswiesen, Auwiesen, Magere Flachland-Mähwiesen, Übergangs- und Schwingrasenmoore, mineralreiche Quellen und Niedermoorquellen, Laubholz-Bruchwälder, Moorwälder, geschützte Arten (Strohgelbes Knabenkraut, Lungen-Enzian, Schlankes Wollgras, Lappland-Weide, Schmale Windelschnecke, Rotbauchunke, Seggenrohrsänger, Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Wiesenweihe, Blaukehlchen, Rotschenkel, Uferschnepfe) und deren Lebensräume; Pazelsviai – eine beispielhafte Pflanzengesellschaft feuchter Laubwälder, die FFH-Lebensraumtypen Hainbuchenwälder, Laubholz-Bruchwälder, Auwälder, Krautreiche Fichtenwälder, geschützte Arten (Waldgerste, Hohler Lerchensporn, Wald-Hornkraut, Tannen-Bärlapp, Grüne Waldhyazinthe, Lockerblütiges Rispengras, Weißrückenspecht, Schwarzspecht, Schreiadler, Maivogel) und deren Lebensräume; Zaltytis – ein typischer eutropher See mit charakteristischer Vegetation und Fauna (Rohrdommel, Kleines Sumpfhuhn), Rastplätzen von Zugvögeln; Zelsva – das Muster eines südlitauischen Laubwalds mit Hainbuchen, die FFH-Lebensraumtypen Hainbuchenwälder, Laubholz-Bruchwald, Auwälder, geschützte Arten (Efeu, Waldgerste, Hecken-Wicke, Maivogel) und deren Lebensräume.

Objekte des Natur- und Kulturerbes

Im Biosphärenreservat Zuvintas gibt es 2 Objekte des Naturerbes (die Eichen von Bukta und Grystakelis) und 10 Objekte des Kulturerbes.

Sehenswürdigkeiten

For visitors

An die Besucher

Das Betreten der Naturreservate ist nur zu diesen Zwecken ERLAUBT:

  • zum Erfassen wissenschaftlichen Materials und von Daten, zur Ausführung von Monitoring nur von Fachleuten, deren Arbeits- oder Studiengebiet mit der Erforschung der Natur im Zusammenhang steht;
  • zu Schulungszecken nur in Begleitung von Fachleuten der Direktion.
  • zum Kennenlernen nur auf den Naturlehrpfaden während der hellen Tageszeit (eine Stunde nach Sonenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang) selbständig für einzelne Personen oder Gruppen bis 20 Personen. Wenn eine Gruppe mit mehr als 20 Personen die Naturlehrpfade in den Reservaten nutzen möchte, so muss die Direktion darüber im Voraus in Kenntnis gesetzt werden (schriftlich, telefonisch, per E-Mail);
  • der Flug über das Reservat Zuvintas in Höhen unterhalb von 1 km ist vom 1. August bis zum 15. Oktober nur mit schriftlicher Zustimmung der Direktion erlaubt.
  • Im botanisch-zoologischen NSG Kiaulycia und im botanischen NSG Liepakojai ist das Betreten zum Schutz der Brutplätze des Seegenrohrsängers und von Rastplätzen ziehender Kraniche nur vom 1. September bis 30. April erlaubt.

Beim Besuch der Naturreservate ist es NICHT GESTATTET::

  • Handlungen vorzunehmen, die den genannten Zwecken nicht entsprechen oder in den abgestimmten Programmen nicht vorgesehen sind;
  • Informationszeichen und -tafeln zu beschädigen, Pflanzen, Tiere oder Pilze zu töten oder zu verletzen, Lärm zu machen, Müll zu hinterlassen oder anderweitig die Ökosysteme des Reservats negativ zu beeinflussen;
  • Feuer zu machen, Zelte aufzubauen.

Wichtige Informationen

Wenn eine Gruppe das Reservat für Schulungen und Exkursionen besucht, so wird die Genehmigung auf den Namen des Leiters (der verantwortlichen Person) ausgestellt und die Gesamtzahl der Personen in der Gruppe angegeben.

Die Genehmigungen zum Betreten des Reservats, um Maßnahmen laut Naturschutzplan auszuführen, wissenschaftliche Untersuchungen und Beobachtungen vorzunehmen, für Schulungen oder Exkursionen und zum Beerenpflücken und Pilzesuchen sind kostenlos.

Natürliche und juristische Personen können im Reservat nur solche wissenschaftlichen Untersuchungen und Beobachtungen ausführen, die von der wissenschaftlichen Einrichtung oder Schule bestätigt und deren Programme mit der Direktion des entsprechenden Schutzgebiets abgestimmt wurden. Nach Abschluss der Untersuchungen und Beobachtungen ist ein Exemplar des Abschlussberichts der Direktion zu überlassen.

Beerensammeln und Pilzesuchen

  • Das Sammeln von Beeren (Moosbeeren) im Reservat Zuvintas ist nur Einheimischen gestattet (mit gemeldetem Wohnsitz in den Kreisen Lazdijai und Alytus und den folgenden Orten im Kreis Marijampole: Naujavalakiai, Azuoliniai, Zuvintai, Aleknonys, Grinkiskes, Liepakojai, Rieciai, Sernai, Miknonys, Vidgireliai, Liuliskis, Kumeciai und Dauksiai), ein Personaldokument muss mitgeführt werden.
  • Das Sammeln von Beeren (Moosbeeren) ist nur während der hellen Tageszeit (bis 17 Uhr) an zwei Tagen (Wochenende) erlaubt.
  • Das Sammeln von Beeren (Moosbeeren) ist erst ab einem Zeitpunkt, der von der Direktion des Biosphärenreservats gemäß Reifezustand der Moosbeeren festgelegt und 10 Tage im Voraus bekanntgegeben wird, erlaubt.
  • Das Sammeln von Beeren (Moosbeeren) im botanisch-zoologischen NSG Kiaulycia ist in der Beerensammelzone ab dem 1. September erlaubt.
  • Im botanisch-zoologischen NSG Amlvas gibt es keine Einschränkungen beim Beerensammeln.
  • Im Reservat Zuvintas ist das Pilzesammeln verboten. In den Reservaten Buktabale und Liulyskyne ist das Pilzesammeln für Einheimische, die ihren Wohnsitz im Kreis Lazdijai und in folgenden Orten des Kreises Marijampole gemeldet haben: Vartai, Naujavalakiai, Pabukte, Pazelsviai und Kumeciai, vom 1. August bis zum 30. September erlaubt. In den anderen Bereichen des Biosphärenreservats Zuvintas ist das Pilzesammeln nicht eingeschränkt.

Der Fischfang im Biosphärenreservat Zuvintas wird durch die Regeln für den nichtgewerblichen Fischfang in Binnengewässern geregelt.

Im See Zuvintas (Reservat) ist das Angeln verboten;

Im See Zaltytis (botanisch-zoologisches NSG) ist das Angeln auf dem Eis und vom Ufer aus in den ausgewiesenen Zonen (Managementplan) erlaubt;

In den Seen Zaltytis und Amalvas (botanisch-zoologische NSG) ist es verboten, mit Köderfischen zu angeln, zudem müssen alle gefangenen Hechte wieder freigesetzt werden. Beim Eisangeln darf pro Angel 1 Hecht gefangen werden.

Besucherzentrum

  • Werktags von 10 bis 18 Uhr
  • Samstags von 10 bis 15 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen geschlossen, am Vorabend von Feiertagen wird die Öffnungszeit um eine Stunde verkürzt.
  • Montags werden vom Besucherzentrum keine Führungen angeboten.
  • Wenn Sie den Besuch einer Gruppe von über 10 Personen planen, bitten wir um vorherige Abstimmung mit dem Besucherzentrum. Telefonnummer +370 669 29660
  • Der selbständige Besuch des Besucherzentrums kostet 2 €. Für Schüler, Studenten und Altersrentner gibt es eine Ermäßigung von 50%. Der selbständige Besuch des Besucherzentrums ist für Kinder bis 7 Jahren und Behinderte kostenlos. Die Preise und Ermäßigen für alle angebotenen Leistungen finden Sie hier.

Virtuelle Touren

Ausstellung im Besucherzentrum des Biosphärenreservats Zuvintas „Zuvintas - Land der Vögel“
Der See Zuvintas
Panorama des Sees Zuvintas
Moore von Zuvintas
Bukta-Wald
Moor Amalvas
Wiese Kiaulycia mit den gleichen Koordinaten
See Zaltytis
Polder Amalvas
Burghügel Varnupiai